Sie benötigen eine Immobilienbewertung in Wiesbaden oder Umgebung?

Dann sind Sie hier richtig.

Aufgrund der öffentlichen Bestellung des Geschäftsführers durch die IHK Rheinhessen zum vereidigten Sachverständigen für bebaute und unbebaute Grundstücke, beschäftigt sich mein Büro ausschließlich mit der Erstellung von Verkehrswertgutachten / Marktwertermittlung / Wertgutachten zur Bestimmung des Verkehrswertes von Immobilien und mit der Beratung rund um die Immobilie.


Frank Römer

Frank Römer

    von der IHK Rheinhessen öffentlich bestellter und vereidigter
    Sachverständiger
für die Bewertung von bebauten und unbebauten
    Grundstücken

    Dipl. Betriebswirt (FH)
    Diplom Sachverständiger (DIA)
    für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken


Profitieren Sie von meinen Marktkenntnissen bei der Immobilienbewertung.
Als ehrenamtliches Mitglied im Gutachterausschuss der Stadt Mainz verfüge
ich über die notwendige Marktkenntnis um Ihnen nachvollziehbare Gutachten
für Ihre Immobilien zu liefern.

Eine Verkehrswertermittlung zum Kauf oder Ankauf, bei Scheidung zur Bestimmung des Zugewinnausgleiches, bei Betreuung oder für Erbangelegenheiten oder für steuerliche
Zwecke zur Bestimmung der Erbschaftsteuer sichert Ihnen ihre Ansprüche.

Unser Tätigkeitsbereich erstreckt sich auf Mainz, Frankfurt am Main / Rhein-Main-Gebiet, Rheinland-Pfalz, Rheinhessen und Pfalz.

Rufen Sie an: Tel. 0 61 31 - 289 10 27

Weitere Info’s zur Immobilienbewertung, ein Immobilien-Lexikon mit Begriffen rund um die Immobilienbewertung, aktuelle Informationen etc.  finden Sie auf www.immogutachter24.de


NEWS & INFOS

Ein überregionaler Betriebskostenspiegel begründet keinen Einzelfall

Der Hinweis eines Mieters auf einen überregionalen "Betriebskostenspiegel" reicht nicht aus, um einen Verstoß des Vermieters gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot darzulegen. Hintergrund: Die Vermieterin einer Wohnung verlangt von den Mietern die Nachzahlung von Betriebskosten. In der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2007 entfielen auf die Mieter Müllgebühren von 525 Euro. Die Mieter beanstandeten dies als zu hoch.
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